Das Grundbuch ist sozusagen der Personalausweis Ihrer Immobilie. Wenn Sie sich mit Immobilien beschäftigen, ist es wichtig dass Sie sich in den verschiedenen Abteilungen des Grundbuches gut zurecht finden. In diesem Sinne habe ich für Sie den Aufbau des Grundbuches einmal für Sie zusammengefasst.
Das zuständige Grundbuch-Amt führt ein Verzeichnis aller Grundstücke eines Bezirks. Die einzelnen Abteilungen beinhalten die Angaben über die jeweiligen rechtlichen Verhältnisse. Im Grundbuch finden sie immer eine laufende Nummer der Eintragung zu den aktuellen Eigentums-Verhältnissen. Ebenfalls sind vergangene Eintragungen so durch- oder unterstrichen, dass sie noch lesbar, jedoch eindeutig als ungültig erkennbar sind.
Deckblatt des Grundbuches
Auf dem Deckblatt finden Sie den Namen des zuständigen Amtsgerichtes. Weiter ist hier der Grundbuch-Ort und die entsprechende Blattnummer vermerkt.
Bestandsverzeichnis
Auf das Deckblatt folgt das sogenannte Bestandsverzeichnis. Dieses beinhaltet alle wichtigen Eckdaten zu der Immobilie. Genauer gesagt sind hier Gemarkung, Flur und Flurstück, Wirtschaftsart zu finden. Auch die Lage sowie die Grundstücksgröße (bei einer Eigentumswohnung entsprechend der Miteigentumsanteil) sind hier einsehbar.
Der Aufbau eines Grundbuches ist weiter wie folgt:
Abteilung 1
In Abteilung eins sind die Eigentümer-Verhältnisse beschrieben. Hier finden Sie Antwort auf die Frage wer der aktuelle Eigentümer ist. Dies ist auch in Anteilen möglich das heißt Eheleute sind hier meist zu je fünfzig Prozent vermerkt. Detailliertere Informationen zu den Eigentümerverhältnissen sind hier als Grundlage der Eintragung zu finden.
Abteilung 2
Abteilung zwei enthält vorhandene Rechte (zum Beispiel das Wohnrecht). Des Weiteren finden Sie hier alle Lasten und Beschränkungen. Sollte hier etwas eingetragen sein, prüfen Sie als Verkäufer wie auch als potenzieller Käufer immer, ob dies nicht bei Beurkundung rausgestrichen werden kann. Je leerer die Abteilung 2 Ihres Grundbuches ist, desto besser.
Abteilung 3
Vorhandene Hypotheken und Grundschulden befinden sich in Abteilung drei des Grundbuches. Hier wird im Falle einer Finanzierung die Kreditgebende Bank mit vermerkt. Abteilung drei dient also auch als Rückversicherung für die Bank.