Ist ein Bebauungsplan besser als § 34 BauGB?

Vor kurzem haben wir über den § 34 BauGB einen ausführlichen Beitrag gemacht. Heute geht es deshalb um den Bebauungsplan, über den wir ausführlich mit Kadir Özmen, dem Inhaber von Kölner Architekten, gesprochen haben.

Was ist ein Bebauungsplan?

Ein Bebauungsplan ist grundsätzlich ein Plan, der viele Dinge aus dem öffentlichen Baurecht reguliert. Man hat also feste Vorgaben wie hoch, wie groß und wie umfangreich in einem bestimmten Gebiet gebaut werden darf.

Was ist da genau festgelegt?

Festgelegt sind zum Beispiel die Art der baulichen Nutzung oder auch die Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl. Es geht also grundsätzlich wirklich darum genau zu regeln, wie das Gebäude genutzt wird und welchen Umfang es einnimmt. Es gibt einen textlichen und einen planerischen Teil. Im textlichen Teil wird festgelegt, was man eben in Textform festlegen kann. Im planerischen Teil kann dann, auf einer Karte, zum Beispiel ein Baufeld eingezeichnet werden, innerhalb welchem gebaut werden muss.

Gibt es weitere Punkte, an denen man sich orientieren muss?

Es kommt drauf an. Es gibt qualifizierte Bebauungspläne, da ist wirklich alles durchreguliert. Man bekommt also wirklich ein Planungsinstrument, mit dem man ein Projekt ohne weiteres aufbauen kann. Dann gibt es aber auch die einfachen Bebauungspläne, die nur ein paar Dinge regeln. Da fehlen dann gewisse Inhalte, die nicht festgehalten sind. Bei denen ist man dann wieder an den § 34 BauGB gebunden.

Wo wird ein Bebauungsplan erstellt?

Bebauungspläne sind Teile von Bauleitplänen, die in unbebauten Gebieten beantragt werden müssen. Wenn wir also ein Stück Land ohne Aufteilung haben und dort bauen möchten, wird das dann darüber erstellt.

Mit Bebauungsplan zu bauen, ist also einfacher?

Es vereinfacht definitiv den Prozess, weil wir genau wissen was wir dürfen und was nicht. Wir sind dann auch nicht auf das eigene Ermessen der Entscheidungsträger des Bauamts angewiesen. Wir sind also freier in der Planung und können verbindliche Aussagen treffen. Auch die Frage der Genehmigungsfähigkeit stellt sich da nicht. Wenn man die Vorgaben einhält ist es klar, dass man die Genehmigung dann am Ende auch erhält.

Ist der Bebauungsplan dann besser als der § 34 BauGB?

Mir persönlich wäre es sehr recht, wenn es überall Bebauungspläne geben würde. Das vereinfach den Prozess enorm für uns Architekten, weil wir direkt sehen, was möglich ist und was nicht.

Sehen Wohngegenden mit Bebauungsplan durch die Einheitlichkeit nicht eher etwas unschön aus?

Naja, über Geschmack lässt sich ja bekanntlich streiten. Aber grundsätzlich ist es tatsächlich so, dass es damals deutlich mehr Bebauungspläne gab, die ästhetische Vorschriften gemacht haben. Davon ist man mit der Zeit aber weggekommen.

Daraus lässt sich dann ja auch schließen, dass zur Selbstverwirklichung des Eigentümers der § 34 BauGB attraktiver ist, auch wenn man beispielsweise einen Anbau bauen möchte, oder?

Das sehe ich nicht so. Denn es ist ja nicht so, dass wir beim § 34 mehr Freiheiten haben als im Bebauungsplan. Wir haben nur die Leitlinien, die uns im Bebauungsplan vorgegeben sind, noch nicht definiert. Und diese Baufelder beispielsweise sind in den meisten Fällen auch überdimensioniert, sodass man dort auch seinen Freiraum hat.

Natürlich gibt es manche Dinge, wie die Dachform zum Beispiel, die in Bebauungsplänen oft vorgeschrieben sind. Ansonsten ist man da allerdings relativ frei.

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