OBJEKTUNTERLAGEN ZUM VERKAUF IHRER EIGENTUMS-WOHNUNG

Beim Immobilienverkauf ist eine gute Vorbereitung die halbe Miete! Dazu gehört unter Anderem die Beschaffung aller für den Verkauf relevanten Objektunterlagen.

Folgende Unterlagen sind für den schnellen und reibungslosen Verkauf wichtig!

Fotos

Machen Sie zunächst einige hochwertige und aussagekräftige Objekt-Fotos für Kaufinteressenten und deren finanzierende Bank. 

Baubeschreibung

Weiter gilt es einige für den Verkauf wichtige Objektunterlagen zu Hand zu haben. Stellen Sie sicher, dass Sie eine ausführliche Baubeschreibung vorliegt. Diese entnehmen Sie der Bauakte beim Bauamt. Auch der damalige Architekt oder das Bau-Unternehmen sollten die Baubeschreibung in Ihren Unterlagen vorliegen haben.

Liegenschaftskarte

Beim Katasteramt bekommen Sie die Ihrer Immobilie zugehörige Flur-Karte. Sie wird auch Liegenschafts-Karte genannt. Sie stellt den grafischen Nachweis der Flurstücke dar. Die Liegenschaftskarte sollte nicht mit einem Auszug aus dem Liegenschaftsbuch verwechselt werden.

Grundbuchauszug

Den Grundbuchauszug kann man beim Amtsgericht zu überschaubaren Kosten beantragen. Dieses stellt Ihnen einen aktuellen, auf Wunsch auch beglaubigten Grundbuch-Auszug aus. Sollten Sie Ihren Immobilien-Verkauf durch einen professionellen Makler abwickeln lassen, wird er sich vollständig um die Besorgung des Grundbuch-Auszugs kümmern. In dem Fall tragen Sie dann keinerlei Kosten.

Grundbesitzabgaben-Bescheid

Der Grundbesitzabgaben-Bescheid wird von der Stadt ausgestellt. Aus ihm wird ersichtlich wie hoch die jährlich anfallende Grundsteuer ist. 

Energieausweis

Des Weiteren ist ein gültiger Energie-Ausweis für das komplette Haus für den Verkauf unabdingbar. Informieren Sie sich in jeden Fall ob ein einfacher Verbrauchs-Ausweis in Falle Ihrer Immobilie ausreichend ist. Die Kosten für die Ausstellung des Energie-Ausweises betragen in der Regel circa dreißig Euro. Auch hier wird ein professioneller Makler die Beschaffung sowie die Kosten vollständig übernehmen.

Teilungserklärung

Falls vorhanden, sind die Teilungs-Erklärung mit der Wohnflächen-Berechnung und den zugehörigen Grundriss-Zeichnungen bereitzuhalten. 

Wirtschaftsplan, Hausordnung, Hausgeldabrechnung, Protokolle der Eigentümerversammlung

Zu den wichtigen Objekt-Unterlagen gehört außerdem der Wirtschaftsplan. Auch die Hausordnung und die Hausgeld-Abrechnung mit den letzten drei Protokollen der Eigentümer-Versammlung sollten Sie bereits vor dem Verkauf vorliegen haben .

Bei einer vermieteten Eigentumswohnung werden zusätzlich folgende Objektunterlagen gebraucht:

Jahresnetto-Mieteinnahmen

Hier benötigen Sie außerdem eine vollständige Berechnung der Jahresnetto-Mieteinnahmen. 

Mietvertrag, Hausverwaltervertrag, Protokolle der Eigentümerversammlungen

Ebenfalls sollte der bestehende Miet-Vertrag sowie den Hausverwalter-Vertrag zur Hand sein. Halten Sie hier auch die Protokolle der drei letzten Eigentümer-Versammlungen bereit.

Bei dem Verkauf einer Eigentums-Wohnung, brauchen Sie weder Baulasten- noch ein Altlasten-Verzeichnis vom Bauamt. Das gilt sowohl bei vermieteten, als auch bei nicht vermieteten Objekten.

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