Was ist das Wohnrecht?

Definition

Das Wohnrecht, oder auch Wohnungsrecht, ist in Deutschland das Recht, ein Gebäude oder einen Teil eines Gebäudes als Wohnung zu benutzen, unabhängig davon, wer der Eigentümer ist.

Einordnung

Das Wohnungsrecht ist eine besondere Form der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit und steht dem Nießbrauch sehr nahe. 

Zum Thema beschränkt persönliche Dienstbarkeit haben wir bereits ein Video und Blogbeitrag gemacht. Zum Thema Nießbrauch folgt dementsprechend in naher Zukunft noch das entsprechende Video sowie der Blogbeitrag.

Anwendung

Das Wohnungsrecht kann sich in der Regel nur auf Gebäude oder Gebäudeteile zur Wohnnutzung beziehen. Allerdings kann es auch auf Gebäude oder Gebäudeteile erstreckt werden, die nicht zu Wohnzwecken bestimmt sind. Beispiele dafür wären zum Beispiel Garagen, Keller oder auch unbebaute Grundstücksteile wie Gärten. Voraussetzung dafür ist, dass deren Benutzung im Rahmen des Hauptzwecks „Wohnen“ erfolgen soll.

Wenn Wohnen nicht der Hauptzweck sein soll, kann so ein Recht nur durch eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit ermöglicht werden.

Das Wohnungsrecht ist auch in der Regel auf die Lebenszeit des Berechtigten beschränkt. Es kann außerdem nicht auf andere Personen übertragen werden. Es ist also weder veräußerbar noch vererbbar.

Außerdem ist im Gesetz geregelt, dass wenn das Wohnungsrecht nur für einen Gebäudeteil gilt, dieses auch zur Benutzung der gemeinschaftlichen Bereiche des Gebäudes gültig ist.

Des Weiteren ist der Berechtigte eines Wohnungsrecht auch befugt, seine Familie sowie die zur standesmäßigen Bedienung und zur Pflege erforderlichen Personen in die Wohnung aufzunehmen. Diese dürfen also auch über einen längeren Zeitraum bleiben und sozusagen „mitwohnen“. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der Wohnungsberechtigte auch seinen nichtehelichen Lebensgefährten aufnehmen.

Der Wohnungsberechtigte hat nach dem Gesetz die gewöhnlichen Erhaltungs-, Reparatur- und privaten Kosten sowie die laufenden öffentlichen Kosten wie Wasser, Müll, Licht, Heizung etc. zu tragen.

Wohnungsrecht in der Praxis

Häufig kommt das lebenslange Wohnrecht zum Einsatz, wenn Eltern ihren Kindern die eigene Immobilie überschreiben möchten.

Mit dem lebenslangen Wohnrecht wird den Eltern dennoch das Recht zugesichert, ihr Zuhause bis zu ihrem Tod zu bewohnen. 

Das Wohnungsrecht muss in das Grundbuch der Immobilie eingetragen werden. Denn nur so behält es seine Gültigkeit, auch wenn die Immobilie verkauft wird.

Wenn Sie nun weitere Informationen zur bedingten persönlichen Dienstbarkeit haben möchten, ist dieser Beitrag hier interessant für Sie.

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